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   OLG Karlsruhe, 23.11.2000 - 9 U 43/00   

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https://dejure.org/2000,19180
OLG Karlsruhe, 23.11.2000 - 9 U 43/00 (https://dejure.org/2000,19180)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.11.2000 - 9 U 43/00 (https://dejure.org/2000,19180)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. November 2000 - 9 U 43/00 (https://dejure.org/2000,19180)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1075
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 26.09.1996 - 18 U 154/95

    Belehrungs- und Hinweispflichten des Notars bei Beurkundung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.11.2000 - 9 U 43/00
    (... ) 5. Familienrecht - Belehrungspflicht bei Verzicht auf nachehelichen Unterhalt (OLG Köln, Urteil vom 30. B. 2001 -7 U 21/01 - mitgeteilt von Notar Dr. Frank Schürmann, Köln) BGB §§ 242; 1569 ff. BNotO § 19 Abs. 1 S. 1 Der Notar muss im Rahmen seiner Belehrungspflicht gemäß § 17 Abs. 1 BeurkG bei Beurkundung eines gegenseitigen nachehelichen Unterhaltsverzichts zukünftiger Eheleute darauf hinweisen, dass der Verzicht möglicherweise im Falle einer notwendigen Versorgung gemeinsamer Kinder nicht eingreift, der beabsichtigte Erfolg also nicht zweifelsfrei erreicht werden kann (im Anschluss an OLG Düsseldorf DNotZ 1997, 656 ).

    Auf der Grundlage dieser Rspr. hat das OLG Düsseldorf ( DNotZ 1997, 656 ) in einem vergleichbaren Fall eine Pflichtverletzung bejaht und entschieden, dass der Notar im Rahmen seiner Belehrungspflicht gem. § 17 Abs. 1 BeurkG bei Beurkundung eines gegenseitigen nachehelichen Unterhaltsverzichts zukünftiger Eheleute darauf hinweisen muss, dass der Verzicht möglicherweise im Falle einer notwendigen Versorgung gemeinsamer Kinder nicht eingreift, der beabsichtigte Erfolg also nicht zweifelsfrei erreicht werden kann.

  • BGH, 09.07.1992 - XII ZR 57/91

    Wirksamkeit eines Verzichts auf nachehelichen Unterhalt

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.11.2000 - 9 U 43/00
    Danach kann die Berufung auf einen vereinbarten Unterhaltsverzicht nach Treu und Glauben verwehrt sein, wenn und soweit das Wohl eines gemeinschaftlichen, von dem anderen Ehegatten betreuten Kindes den Bestand der Unterhaltspflicht erfordert (vgl. BGH FamRZ 1992, 1403 = NJW 1992, 3164 = DNotZ 1993, 524 = MittRhNotK 1992, 244 ; BGH NJW 1995, 1148 ; BGH FamRZ 1997, 873 ).
  • BGH, 30.11.1994 - XII ZR 226/93

    Betreuungsunterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten trotz umfassenden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.11.2000 - 9 U 43/00
    Danach kann die Berufung auf einen vereinbarten Unterhaltsverzicht nach Treu und Glauben verwehrt sein, wenn und soweit das Wohl eines gemeinschaftlichen, von dem anderen Ehegatten betreuten Kindes den Bestand der Unterhaltspflicht erfordert (vgl. BGH FamRZ 1992, 1403 = NJW 1992, 3164 = DNotZ 1993, 524 = MittRhNotK 1992, 244 ; BGH NJW 1995, 1148 ; BGH FamRZ 1997, 873 ).
  • BGH, 16.04.1997 - XII ZR 293/95

    Bemessung des nachehelichen Betreuungsunterhalts nach vorehelich erklärtem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.11.2000 - 9 U 43/00
    Danach kann die Berufung auf einen vereinbarten Unterhaltsverzicht nach Treu und Glauben verwehrt sein, wenn und soweit das Wohl eines gemeinschaftlichen, von dem anderen Ehegatten betreuten Kindes den Bestand der Unterhaltspflicht erfordert (vgl. BGH FamRZ 1992, 1403 = NJW 1992, 3164 = DNotZ 1993, 524 = MittRhNotK 1992, 244 ; BGH NJW 1995, 1148 ; BGH FamRZ 1997, 873 ).
  • BGH, 30.06.1999 - XII ZR 230/96

    Abgrenzung zwischen ehebezogener unbenannter Zuwendung und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.11.2000 - 9 U 43/00
    Ein solcher Zweck ist regelmäßig dann nicht gegeben, wenn, wie hier, der Einsatz von Vermögen und Arbeit nur dem Bestreben dient, durch den Ausbau und Erhalt des Familienheims die Voraussetzung für die Verwirklichung der ehelichen Lebensgemeinschaft zu schaffen (vgl. BGH FamRZ 1999, 1580, 1581 = DNotZ 2000, 514 = MittRhNotK 1999, 308 ).
  • BGH, 02.10.1991 - XII ZR 132/90

    Abgrenzung zwischen ehebedingter Zuwendung und Schenkung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.11.2000 - 9 U 43/00
    Zwar kommt der Wortwahl in der Notariatsurkunde für die Einschätzung des rechtsgeschäftlichen Inhalts der beurkundeten Erklärung erhebliches Gewicht zu, weil die notarielle Urkunde, die Vermutung der Richtigkeit und Vollständigkeit für sich hat (BGH NJW 1992, 238 m.w.N. = DNotZ 1992, 439 ).
  • OLG Köln, 30.08.2001 - 7 U 21/01

    Belehrungspflicht bei Verzicht auf nachehelichen Unterhalt

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.11.2000 - 9 U 43/00
    (... ) 5. Familienrecht - Belehrungspflicht bei Verzicht auf nachehelichen Unterhalt (OLG Köln, Urteil vom 30. B. 2001 -7 U 21/01 - mitgeteilt von Notar Dr. Frank Schürmann, Köln) BGB §§ 242; 1569 ff. BNotO § 19 Abs. 1 S. 1 Der Notar muss im Rahmen seiner Belehrungspflicht gemäß § 17 Abs. 1 BeurkG bei Beurkundung eines gegenseitigen nachehelichen Unterhaltsverzichts zukünftiger Eheleute darauf hinweisen, dass der Verzicht möglicherweise im Falle einer notwendigen Versorgung gemeinsamer Kinder nicht eingreift, der beabsichtigte Erfolg also nicht zweifelsfrei erreicht werden kann (im Anschluss an OLG Düsseldorf DNotZ 1997, 656 ).
  • OLG Karlsruhe, 19.01.2009 - 1 U 175/08

    Eheliches Güterrecht: Formzwang hinsichtlich einer die Herausnahme eines

    Die Annahme einer Ehegatten-Innengesellschaft scheidet danach insbesondere aus, wenn ein Ehegatte nur Beiträge leistet, die der Verwirklichung der ehelichen Lebensgemeinschaft dienen (vgl. BGH FamRZ 1989, 147/8; OLG Karlsruhe FamRZ 2001, 1075/6; v. Heintschel-Heinegg, a.a.O., Rn. 37).
  • OLG München, 17.12.2003 - 15 U 3268/03
    Dies gilt, obwohl die Parteien den Güterstand der Gütertrennung gewählt haben (vgl. BGH NJW-RR 1990, 834, 835 [BGH 04.04.1990 - IV ZR 42/89] ; Langenfeld, Handbuch der Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen, 4. Aufl., § 4 Rn 218), da der Klägerin nach Würdigung der Einzelumstände die Beibehaltung der im Vertrauen auf den Fortbestand der Ehe durch die Zuwendung herbeigeführten Vermögenslage nach Treu und Glauben nicht zumutbar ist (vgl. BGH NJW 1997, 2747, 2748 [BGH 23.04.1997 - XII ZR 20/95] ; OLG Karlsruhe FamRZ 2001, 1075, 1076 ).
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